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Kraftfahrzeugsteuer | Keine Minderung für Diesel-Pkw aufgrund von Fahrverboten
Gemäß hat die Verhängung von Dieselfahrverboten für davon betroffene Kfz keinen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer.
Der Kläger ist Halter eines Diesel-Pkw, der die Emissionsklasse Euro 5 erfüllt. Weil in einzelnen Städten und Gemeinden die Straßennutzung für seinen Pkw durch Dieselfahrverbote eingeschränkt werde, widerspreche die Kfz-Steuerfestsetzung laut Auffassung des Klägers dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Besteuerungsgrundlage sei der Schadstoffausstoß; infolge des Fahrverbots sei sein Fahrzeug potentiell weniger schädlich, weil es in den Fahrverbotszonen keine Stickoxide mehr ausstoße. Einspruch und Klage gegen die Festsetzung der Kfz-Steuer blieben erfolglos. Der BFH weist die dagegen g...BStBl 1958 III S. 402