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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 R 3931/18

Gesetze: SGB 6 § 46 Abs. 2a; SGB 6 § 242a Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Der lebensbedrohliche Zustand einer Krankheit muss für die Annahme einer Versorgungsehe zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig sein. Bei einem stabilen Zustand einer Krebserkrankung zum Zeitpunkt der Eheschließung kann die Vermutung einer Versorgungsehe widerlegt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AAAAH-35883

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