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Rechtsfragen beim Lastschriftverfahren
I. Einführung
Das Lastschriftverfahren gehört zum Instrumentarium des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Giroüberweisung, Scheck- und Wechselverfahren, Kreditkartenverkehr) und wird heute fast ausschließlich beleglos im sog. Magnetband-Clearing-Verfahren abgewickelt. Der Zahlungsempfänger reicht bei seiner Bank, der sog. ersten Inkassostelle, eine Lastschrift ein, die Betrag, Name, Bankverbindung und Konto des Einreichers und Bezogenen enthalten. Über den Lastschriftbetrag erhält der Einreicher eine Gutschrift. Hat der Bezogene eine andere Bank als der Einreicher, wird die Lastschrift von der ersten Inkassostelle an die Bank des Bezogenen, der sog. Zahlstelle, weitergeleitet. Hierbei können weitere Banken, wie z. B. die Landeszentralbank, dazwischengeschaltet sein. Auf dem Konto des Bezogenen nimmt die Zahlstelle eine Belastungsbuchung vor, wenn ein Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung des Kontoinhabers vorliegt.
Das Lastschriftverfahren unterscheidet also zwei Arten: Zum einen das Einzugsermächtigungsverfahren, zum anderen das Abbuchungsauftragsverfahren. Bei letzterem erteilt der Zahlungspflichtige seiner Bank die schriftliche Weisung, d. h. d...