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Mehr Verbraucherschutz im Versicherungswesen
Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften enthält Ergänzungen des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) vom , mit denen der Gesetzgeber eine weitere Verbesserung des Verbraucherschutzes im Versicherungswesen anstrebt. Die Verbesserungen bestehen darin, daß den Versicherungskunden unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Rücktrittsmöglichkeit nach Antragstellung und Kündigungsrechte bei langjährig abgeschlossenen Versicherungsverträgen sowie bei Erhöhungen des Versicherungsentgelts aufgrund von Prämienanpassungsklauseln eingeräumt werden.
I. Kündigungsrecht bei Vertragsabschlüssen mit mehrjähriger Dauer
In vielen Versicherungszweigen der Schaden- und Unfallversicherung ist es üblich, Verträge mit mehrjähriger Dauer abzuschließen, nicht selten auf bis zu 10 Jahre. Nicht immer erhielt der Versicherungsnehmer für seine Bereitschaft zur langfristigen Vertragsbindung eine adäquate Gegenleistung. Um für die Zukunft die einseitige Begünstigung des Versicherers durch langfristige Vertragsabschlüsse zu vermeiden, wurde § 8 VVG durch einen neuen Absatz 3 ergänzt, in dem bestimmt wird, daß der Versicherungsnehmer ein mit längerer als 3jähriger Laufzeit geschlossene...