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Versicherungsschutz für Haus- und Grundbesitzer
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Versicherung für unbebaute Grundstücke
Schon von einem unbebauten Grundstück geht eine konkrete Gefährdung des Vermögens des Eigentümers aus: Kommt ein Mensch oder eine Sache auf dem Grundstück zu Schaden, so haftet der Eigentümer kraft Gesetzes für solche Schäden, wenn er schuldhaft die Ursache dafür gesetzt oder im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht nicht alles Notwendige getan hat, sie zu verhindern. Gegen die Folgen dieser gesetzlichen Haftpflicht schützt die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Zum Umfang der Haftpflichtversicherung vgl. III, 1.
Der Beitrag bemißt sich bei unbebauten Grundstücken nach der Grundstücksfläche. Bei Gewerbebetrieben kann der Versicherungsschutz für unbebaute Grundstücke im Rahmen der Betriebs-Haftpflichtversicherung auch zuschlagsfrei eingeschlossen werden.
II. Versicherungen für im Bau befindliche Objekte
1. Bauherrenhaftpflichtversicherung
Werden auf einem Grundstück Bauarbeiten aufgenommen, erhöht sich dadurch die Haftpflichtgefahr entscheidend. Das beginnt bereits mit der Errichtung der Baustelle und findet mannigfaltige Ausprägung im Zuge der ...