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Elektronic Banking im Rechtsverkehr
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Begriff und Erscheinungsform des Elektronic Banking
Das Anwachsen von Geldverkehrsvorgängen und die sich ständig vermehrende Palette geldbezogener Dienstleistungsgattungen zwingen die Banken zu einem konzeptionellen Umdenken: Wollen sie den enorm gestiegenen Anforderungen an Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und Spezifikation ihrer Dienstleistungen, also an Kundennähe im weitesten Sinne gewachsen sein, müssen sie sich zunehmend informationstechnischer Hilfsmittel und Verfahrensweisen bedienen und sich insoweit ihren Kunden auch räumlich nähern. Die Summe der Dienstleistungen, die die Banken auf technische Weise, also ohne die persönliche Vermittlung durch Bankbedienstete anbietet, wird seit geraumer Zeit unter dem Begriff des ”Electronic Banking” (EB) zusammengefaßt. Einschneidenste Grundlage der technikgestützten Entwicklung des Zahlungsverkehrs waren die Einführung der Bankleitzahlen und die Vereinheitlichung von Codierzeilen auf allen üblichen Zahlungsverkehrsbelegen im Jahre 1970. Diese Innovationen haben einen Rationalisierungsvorschub ausgelöst, dessen Potential bis heute nicht einmal annähernd ...