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Arbeitshilfe - Stand: 25.11.2019

Jahresabschluss kompakt 2019/2020 – 18. Haftungsverhältnisse

Malte Junger

Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.

1. Wesentliches zu Haftungsverhältnissen

1.1 Positionsinhalt

Gemäß § 251 Satz 1 HGB sind im Anhang (bei Kleinstkapitalgesellschaften – vgl. dazu Kapitel 2 – mit Verzicht auf den Anhang zwingend unter der Bilanz; § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB) die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken, sofern diese nicht bereits auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen sind:

  • Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln (Wechselobligo),

  • Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften,

  • Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen und

  • Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

1.2 Bewertung

Haftungsverhältnisse sind mit dem Betrag zu vermerken, für den der Gewährende am Bilanzstichtag haftet (Nominalbetrag). D. h. sie sind nicht mit dem Betrag der erwarteten Inanspruchnahme, sondern in voller Höhe anzugeben. Erstreckt sich die Haftung darüber hinaus auf Nebenkosten und Zinsen, sind diese einzubeziehen, soweit sie am Bilanzstichtag fällig und eindeutig bestimmbar sind. Haftungsverhältnisse sind gem. § 251 Satz 2 HGB unabhä...