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NWB Nr. 24 vom Fach 21 Seite 923

Wahl der richtigen Rechtsschutzversicherung

von Dr. Jens Vassel, Hannover

Geltungsbereich: Versicherungsfälle in Europa und den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, falls Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen nichts Besonderes vorsehen.

Die Rechtsschutzversicherer unterscheiden zwischen bestimmten Kundengruppen mit unterschiedlichem Versicherungsbedarf. Die richtige Einordnung in diese Kundengruppen ist daher Voraussetzung für den zutreffenden Versicherungsschutz.

I. Versicherungsnehmer versichert nur den Verkehrsbereich

(1) Verkehrs-Rechtsschutz nach § 21 ARB für alle Fahrzeuge, die auf den Namen des Versicherungsnehmers zugelassen sind: Jedes Fahrzeug ist dem Versicherer anzugeben, damit nach der Art und Anzahl der Fahrzeuge der Tarifbeitrag berechnet wird. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf zukünftige Ersatzfahrzeuge, die an die Stelle der bisher vorhandenen Fahrzeuge treten, sowie - als Vorsorgeversicherung - auf zusätzliche Fahrzeuge, die zum bisherigen Fahrzeugbestand hinzukommen. Die Änderungen sind dem Versicherer auf Anforderung zu melden.

Versichert sind alle berechtigten Benutzer der versicherten Fahrzeuge sowie die Mitfahrer. Der Verkehrs-Rechtsschutz schließt den Versicherungsschutz für den Versicherun...