Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
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§ 7c Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder
BR-Drucks. 356/19 v. ; BT-Drucks. 19/13436 v. ; BT-Drucks. 19/14873 v. .
Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität, NWB 2019, 2412; Nürnberg, Steuerliche Begünstigungen der Elektromobilität im Belastungsvergleich, NWB 2019, 2731; Bolik/Gauß/Zawodsky, Die ertragsteuerliche Seite des JStG 2019, StuB 2019, 765.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 7c EStG gewährt eine Sonderabschreibung als steuerliches Instrument der Förderung der Elektromobilität.
2Die Bedeutung der Norm ergibt sich aus der im Jahr der Anschaffung zulässigen Sonderabschreibung von 50 % der Anschaffungskosten von Elektronutzfahrzeugen und elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern. Durch die Aufwandsvorverlagerung können positive Zeiteffekte (Steuerstundungseffekte) realisiert werden, deren Ausmaß von den zugrunde gelegten Steuer- und Zinssätzen abhängt. Zur Berechnung bieten sich dynamische Investitionsrechenverfahren an. Zeitliche Flexibilität besteht nicht. Die Sonderabschreibung ist nur im Jahr der Anschaffung möglich. Auch betragsmäßig kann nich...