Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
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§ 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag
A. Allgemeine Erläuterungen
1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: § 39a EStG regelt das LSt-Ermäßigungsverfahren. Dieses Verfahren berücksichtigt im Gegensatz zum LSt-Einbehalt nach § 38b Abs. 1 EStG die individuellen steuerlichen Umstände von unbeschränkt und beschränkt estpfl. ArbN in Form eines Freibetrages als LSt-Abzugsmerkmal. Die Berücksichtigung eines Freibetrages erfolgt auf Antrag des ArbN.
2Ziel ist es zu vermeiden, dass die durch den LSt-Abzug zu leistenden LSt-Vorauszahlungen die (voraussichtliche) Jahres-LSt des ArbN übersteigen und im Zuge der Veranlagung zurückerstattet werden müssen.
3Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 39a EStG in der derzeit geltenden Struktur wurde durch Art. 2 Nr. 15 des BeitrRLUmsG aufgrund des Wegfalls der LSt-Karte und der Einführung der ELStAM mit Wirkung ab dem VZ 2012 eingeführt. Der Freibetrag ist für höchstens zwei Kj. gültig.
4Geltungsbereich: § 39a EStG enthält Vorschriften zum LSt-Ermäßigungsverfahren für unbeschränkt oder beschränkt estpfl. ArbN, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.
5Verhältnis zu anderen Vorschriften: § 39a EStG regelt die Ermittlung der Höhe ein...