Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
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§ 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 37 EStG bestimmt die Entrichtung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen und regelt in diesem Zusammenhang insbesondere die Entstehung der Vorauszahlungen sowie deren Festsetzung und Fälligkeit. Darüber hinaus wird die Bemessung der Vorauszahlungen geregelt.
2(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
3Die Vorschrift des § 37 EStG wurde durch das EStRG v. in der jetzigen Form in das EStG eingefügt. Eine vergleichbare Regelung existierte im EStG bzw. in der EStDV bereits seit 1920. Seit ihrer Einführung wurde die Vorschrift mehrfach geändert. Nachfolgend werden kurz die wichtigsten Änderungen der Vorschrift aufgeführt:
Durch das Körperschaftsteuerreformgesetz (KStRG) v. wurde § 37 Abs. 3 EStG um die Anrechnung der Körperschaftsteuer (Anrechnungsverfahren) ergänzt.
Durch das Steueränderungsgesetz (StÄndG 1979) v. wurden im Rahmen des Realsplitting geleistete Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG in § 37 Abs. 3 EStG einbezogen.
Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes anderer Gesetze v. wurden in § 37 Abs. 5 EStG die Bagatellgr...