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NWB Nr. 16 vom Seite 1207 Fach 20 Seite 481

Direktwerbung mit Print- und Telemedien

von Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher, Düsseldorf

I. Einleitung

Etwa jeder dritte Unternehmer in den alten Bundesländern setzt beim Absatz seines Waren- und Leistungsangebotes eine oder mehrere Methoden der Direktwerbung ein. Unter dem Sammelbegriff Direktwerbung faßt man die unterschiedlichen Werbemethoden zusammen, die zur Absatzförderung den direkten Kontakt zu Einzelpersonen oder Personengruppen herstellen.

Den Ruf besonderer Effizienz hat sich dabei in jüngerer Zeit der Einsatz der teletechnischen Kommunikationsmittel (Telefon, Telex, Teletex, Telefax, Bildschirmtext) erworben, wobei insbesondere auch der planmäßige Einsatz des Telefons die Kosten-Nutzen-Relation der Direktwerbung erheblich verbessert hat. Den größten Anteil am Gesamtaufkommen hat aber trotz zunehmender Technisierung immer noch die Briefkastenwerbung.

Im Zentrum der rechtlichen Beurteilung jeglicher Direktwerbung steht die Abwägung zwischen dem Schutz der Individualsphäre und den wirtschaftlichen Interessen des Werbenden; denn gewissermaßen die Kehrseite der mit der Direktwerbung beabsichtigten Kundennähe ist das vom Adressaten zumindest teilweise als störend und belästigend empfundene Eindringen in seine private Sphäre. Entsprechen...