Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 34h (weggefallen)
Die von der Bundesregierung geplante Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten vor allem im pflegerischen Bereich (§ 34h EStG i. d. F. des Regierungsentwurfs aus dem Jahr 2007) ist nicht verwirklicht worden. Stattdessen ist auf Vorschlag des Finanzausschusses des Bundestags ein Freibetrag i. H. v. 500 € (VZ 2007) (§ 3 Nr. 26a EStG n. F.) geschaffen worden. Seit dem VZ 2013 beträgt dieser Freibetrag 720 € im Jahr.