Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 32a Einkommensteuertarif
Merkt, Splittingtarif auch für eingetragene Lebenspartner?, DStR 2012, 1157;
Haupt/Becker, Kinder in schlechter Verfassung? Zum Neuanlauf für eine verfassungsgerechte Familienbesteuerung, DStR 2013, 734; Merkt, Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht, DStR 2013, 2312; Hechtner, Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression: Baut die Anhebung des Grundfreibetrags die kalte Progression vollständig ab?, StuW 2014, 132; Bareis / Siegel, Splitting als partielle Trauscheinsubvention – alles andere als „ausgewogene Berücksichtigung der steuerlichen Leistungsfähigkeit“ – Stellungnahme zum Beitrag von Sandweg, DStR 2014, 2097, DStR 2015, 456.
Einkommensteuer-Tarife-Berechnung, Berechnungsprogramm, NWB MAAAB-05505.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 32a EStG stellt die zentrale Tarifvorschrift des Einkommensteuergesetzes dar. Die Höhe der tatsächlichen Steuerbelastung wird maßgeblich durch den anzuwendenden ESt-Tarif beeinflusst. Die jeweilige konkrete Ausgestaltung des teilweise linear-progressiven und teilweise proportionalen Tarifverlaufs ermöglicht es...