Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
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§ 24a Altersentlastungsbetrag
R 24a EStR; H 24a EStH; H 24a LStH; BStBl 2007 I 486.
Felix, Altersentlastungsbetrag zugunsten von Arbeitnehmern, BB 1974, 1473; Richter, Zur Bemessungsgrundlage des Altersentlastungsbetrags, FR 1975, 189, Risthaus, Unternehmenssteuerreform und JStG 2008: Änderungen mit Auswirkungen auf die Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und die Alterseinkünfte, DStZ 2007, 802.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Ziel der Vorschrift ist die steuerliche Entlastung solcher im Alter bezogenen Einkünfte, die im Gegensatz zu z. B. Leibrenten (§ 22 Nr. 1 Buchst. a EStG) oder Versorgungsbezügen (§ 19 Abs. 2 EStG) grundsätzlich in voller Höhe bei der Bemessung des zu versteuernden Einkommens zum Ansatz gebracht werden. Dadurch soll die Besteuerung von Altersbezügen harmonisiert werden.
2–5(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
6Die Vorschrift wurde durch das EStRG v. neu eingeführt. Nach Anpassungen des Höchstbetrags (StRefG 1990 v. , StEuglG v. ) ist durch das AltEinkG v. Satz 5 neu eingeführt worden, wonach der Altersentlastungsbetrag in den VZ 2005 bis 2040 schrittweise auf 0 € abgebaut