Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
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§ 11a Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift enthält eine Ausnahmeregelung zu § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG für Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Erlaubt ist die gleichmäßige Verteilung des Erhaltungsaufwands auf zwei bis fünf Jahre zur Optimierung von Bemessungsgrundlageneffekten. Die Option hat dieselben Voraussetzungen, unter denen § 7h EStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für solche Baumaßnahmen fördert. Die Norm gilt für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens und nach § 4 Abs. 8 EStG entsprechend für Betriebsvermögen. Für weitere Informationen vgl. die Kommentierung zu § 7h EStG (KKB/Marx, § 7h EStG).
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 11a EStG wurde durch Art. 1 Nr. 15 WoBauFG v. in das EStG eingefügt. Die Norm ist die Nachfolgevorschrift zu § 82h EStDV.