Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
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§ 7i Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
BStBl 2003 I 546; BStBl 2004 I 1049; BMF (Anwendung des , BStBl 2007 II 373) v. , BStBl 2007 I 475; OFD Magdeburg (Anwendung der , BStBl 2009 II 596, v. - X R 8/08, BStBl 2009 II 960 und v. , StEK EStG § 7h Nr. 22; Kurzinfo ESt 5/2015, NWB UAAAE-85262.
Kaligin, Immobilieninvestitionen unter Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG, DStR 2008, 1763; Beck, Erhöhte Absetzungen bei der Umnutzung von Gebäuden in einem Sanierungsgebiet, DStR 2015, 158; Haupt, BFH zur Feststellungsverjährung bei Denkmalsabschreibung – Bauträgerfälle als Verjährungsfalle?, BB 2016, 160; Klein, Aktuelle Zweifelsfragen der Steuerbegünstigung von Baudenkmälern, DStR 2016, 1399; Neufang, Afa bei Baudenkmälern und in Sanierungsgebieten, StB 2018, 218.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1 § 7i EStG gewährt erhöhte Absetzungen für Baudenkmale. Gebäude und selbständig bewertbare Gebäudeteile sowie Gebäude oder Gebäudeteile, die für sich nicht allein die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllen, aber ...