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BFH  - X R 26/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 171 Abs 5 S 1, AO § 171 Abs 5 S 2

Rechtsfrage

Ist die für den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO erforderliche Voraussetzung des „Beginns von Ermittlungshandlungen beim Steuerpflichtigen“ auch dann erfüllt, wenn der Steuerpflichtige, der während der Ermittlungshandlungen nicht anwesend war, zwar von den Ermittlungshandlungen Kenntnis erhält, nicht aber von dem Grund, weshalb die konkreten Ermittlungshandlungen durchgeführt werden?

Ablaufhemmung; Kenntnis; Steuerstrafverfahren

Fundstelle(n):
DAAAH-35415

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