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Verabschiedung von DRÄS 9: Änderungen des DRS 17 und des DRS 20
DRÄS 9 setzt die zu erwartenden Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), das zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Deutschen Rechnungslegungs Änderungs Standards im Regierungsentwurf vorlag, in DRS 17 und DRS 20 um.
Die Änderungen in DRS 17 betreffen die Aufhebung der speziell für börsennotierte Mutterunternehmen formulierten S. 360Transparenzvorgaben zur Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder.
Hintergrund ist, dass diese Angaben zukünftig nicht mehr in Anhang bzw. Lagebericht des börsennotierten Unternehmens zu machen sind, sondern in einem separaten aktienrechtlichen Vergütungsbericht. Die Änderungen an DRS 20 betreffen im Wesentlichen eine Einfügung bezüglich der Inhalte der Konzernerklärung zur Unternehmensführung. Durch...