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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 5 KR 492/16

Zwischen dem Kläger und der Beigeladenen zu 2 ist (nur noch) der rentenversicherungsrechtliche Status der Beigeladenen zu 1 im Hinblick auf Tätigkeiten im Bereich der ambulanten Jugendhilfe ("Familienhelferin") in dem Zeitraum vom 01.09.2011 bis zum 14.02.2013 umstritten.

Fundstelle(n):
SAAAH-35248

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