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NWB Nr. 48 vom Seite 3517

Erneut Änderungen des StBerG geplant

Ass. iur. Erika Simon

[i]Zu Änderungen des StBerG durch das BEG III Simon, NWB 44/2019 S. 3247In dem „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ „verstecken“ sich Änderungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG; s. Art. 20 S. 56–66 und 228–230 des Entwurfs). Dem Gesetzgeber geht es offenbar um Angleichungen des StBerG an die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

[i]Steuerberater als unabhängiges Organ der SteuerrechtspflegeSo soll § 32 Abs. 2 StBerG durch den Satz ergänzt werden, dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte unabhängige Organe der Steuerrechtspflege sind, um die besondere Funktion des Steuerberaters als Organ der Steuerrechtspflege festzuhalten (vgl. § 1 BRAO).

[i]Führung von Handakten neu formuliertEine Angleichung an § 50 Abs. 1 BRAO erfolgt in Bezug auf die Führung von Handakten. Hintergrund des neuen Satzes 2 des § 66 StBerG, wonach die Aufbewahrungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde, beginnt, ist die in der EU-DSGVO vorgesehene Pflicht zur Löschung von Daten nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht. Dies ermöglicht, am Jahresende einheitlich die betreffenden Akten zu vernichten und Daten zu löschen.

[i]Entschädigung der Vorstandsmitglieder der KammernDie Richtlinien für die Entschädigung der Mitglieder des Vorstands der Kammern für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie die Reisekostenvergütung sollen zukünftig von der Mitgliederversammlung beschlosse...