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NWB Nr. 48 vom Seite 3517

Einführung der Fortbildungsprüfung „Fachassistent*in Land- und Forstwirtschaft“

[i] BStBK, PM 20/2019Die 100. Bundeskammerversammlung hat eine neue Fortbildung beschlossen. Der Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkt der Fachassistentin/des Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft liegt in den Bereichen Steuerrecht, BMEL-Jahresabschluss, landwirtschaftliche Betriebslehre und Einzelfragen berufsspezifischer Aufgaben in einer landwirtschaftlichen Buchstelle. Die Durchführung der Fortbildungsprüfung soll durch die jeweils zuständigen Steuerberaterkammern – einzeln oder im Verbund – erfolgen. Die ersten Kandidat*innen können im Frühjahr 2021 die Prüfung ablegen.