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StuB 22/2019 S. 879

KG: Übertragung eines Anteils auf einen Minderjährigen

Soll ein voll eingezahlter Kommanditanteil schenkweise und unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung in das Handelsregister auf ein minderjähriges Kind übertragen werden, bedarf – da die Eltern von der Vertretung ausgeschlossen sind (§ 1629 Abs. 2, § 1795 Abs. 1 Nr. 1, § 181 BGB) – die Übertragung einer Erklärung durch den Ergänzungspfleger. Diese bedarf der Genehmigung des Familiengerichts, da der Erwerb des Anteils mit dem Neuabschluss eines Gesellschaftsvertrags gleichzustellen ist (vgl. § 1822 Nr. 3 BGB), soweit der Zweck der Gesellschaft auf eine Erwerbstätigkeit gerichtet ist (OLG Oldenburg, Beschluss vom - 12 W 53/19 (HR)).

Praxishinweise

Da der Senat von anderslautenden Beschlüssen anderer Oberlandesgerichte abweicht (vgl. nur NWB HAAAG-98748), hat...

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