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Wichtige Eingriffsbefugnisse der Polizei zur Strafverfolgung
I. Einleitung
Mit der (Kriminal-)Polizei haben zahlreiche Bürger im Laufe ihres Lebens mehr oder weniger intensive Kontakte gehabt. Als Anzeigeerstatter hat der Bürger der Polizeibehörde etwa Informationen über eine (zumeist ihn selbst betreffende) Straftat zukommen lassen, als Zeuge die Beobachtung eines kriminellen Geschehens mitgeteilt, u. U. fand er sich sogar in der unangenehmen Rolle eines Tatverdächtigen bzw. Beschuldigten wieder (etwa: bei einem Verkehrsunfall). Der Umfang der polizeilichen (Eingriffs-)Befugnisse hängt nun ganz maßgeblich davon ab, in welcher Rolle der Bürger in Anspruch genommen wird. Allerdings können sich Maßnahmen nicht nur gegen Verdächtige richten, auch ”andere Personen” (d. h. Unverdächtige) können in das Visier polizeilicher Zugriffe geraten. Ganz allgemein ist festzuhalten, daß der Tatverdacht - d. h. die durch tatsächliche Anhaltspunkte gestützte Annahme einer Straftat - immer weniger als Voraussetzung für polizeiliche Eingriffe erforderlich ist. Die modernen Gesetze insbesondere zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (s. dazu Vahle, NWB F. 19 S. 2343) erlauben Eingriffe vielfach auch gegenüber Persone...