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Rechtsstellung und Aufgaben des Gerichtsvollziehers
I. Die Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers
Der Gerichtsvollzieher ist als Landesbeamter zuständig für Zustellungen und Vollstreckungen. Er hat eine im wesentlichen selbständige Tätigkeit. Seine Aufgaben sind in der GVO und in zahlreichen Ausführungsgesetzen und Verordnungen beschrieben. Er erfüllt seine dienstlichen Aufgaben persönlich (§ 4 GVO). Dazu unterhält er ein eigenes Geschäftszimmer und beschäftigt Büropersonal (§§ 46, 49 GVO). Er ist verpflichtet, die Aufträge sachgerecht und schnell auszuführen. Die Aufträge erhält er unmittelbar oder über die bei jedem Amtsgericht eingerichtete Verteilungsstelle (§§ 33 ff. GVO). Die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle kennt die den einzelnen Gerichtsvollziehern zugewiesenen Bezirke und die aktuellen Urlaubs- und Krankheitsvertretungen. Es empfiehlt sich daher in der Praxis, dem Gerichtsvollzieher die jeweiligen Aufträge über das Amtsgericht - Gerichtsvollzieherverteilungsstelle - am Wohnort des Schuldners zu erteilen.
Das eingestellte Büropersonal des Gerichtsvollziehers darf nur die Schreibarbeiten erledigen, Telefon und Telefax bedienen und - wenn von der Dienstbehörde zugelassen - Bücher führe...