BPatG Urteil v. - 6 Ni 67/16 (EP), verb. mit 6 Ni 11/17 (EP)
Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Verfahren und Vorrichtung für CELP Sprachcodierung oder -decodierung" – Kombinieren einzelner Elemente eines Ausführungsbeispiels in einem Patentanspruch nach Belieben – Ausschluss - Kombination muss in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellen – mögliche Ausgestaltung der Erfindung
Tatbestand
Die Beklagte war eingetragene Inhaberin des aufgrund der aus der früheren Patentanmeldung 97911460.0 mit der Veröffentlichungsnummer 0 883 107 vom 6. November 1997 (Stammanmeldung; im Folgenden: NK2a) stammenden Teilanmeldung vom 29. Dezember 1999 (im Folgenden: NK2) unter Inanspruchnahme der Prioritäten aus den japanischen Anmeldungen JP 29473896 vom 7. November 1996, JP 31032496 vom 21. November 1996, JP 3458297 vom 19. Februar 1997 und JP 3458397 vom 19. Februar 1997 auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der ursprünglichen Anmelderin Firma M… Co. Ltd. erteilten und durch Zeitablauf seit 6. November 2016 erloschenen europäischen Patents 0 991 054 (Streitpatent).
Fundstelle(n): NAAAH-34606
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