Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 47 vom Seite 3391

Die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zum Mindestlohn

Nataly Petersen

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3429Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – kurz MiLoG – beschäftigt fast fünf Jahre nach seiner Einführung noch immer regelmäßig die Gerichte. Eine der häufigsten Fragen, die sich bei der Anwendung des MiLoG stellen, ist die der Anrechenbarkeit von Entgeltbestandteilen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Anrechenbarkeit von Entgeltbestandteilen

[i]Grds. alle im Austauschverhältnis erbrachten EntgeltzahlungenNach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erfolgt eine Anrechnung für alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen, mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen.

[i]Mindestlohnwirksame LeistungenAls mindestlohnwirksam hat das BAG u. a. angesehen: vereinbarte Sonn- und Feiertagszuschläge, „Immerda-Prämien“ (für im Abrechnungsmonat durchgehend arbeitsfähige und nicht unentschuldigt fehlende Beschäftigte), Prämien für Ordnung und Sauberkeit des dem Beschäftigten überlassenen Transporters, „Leergutprämien“ (für den korrekten Umgang mit zurückgegebenem Leergut) und „Vertretungsprämien“ (für die Vertretung mit Leistungserbringung in einem weit... / /