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NWB Nr. 11 vom Seite 871 Fach 19 Seite 2185

Die Abrechnung werkvertraglicher Handwerkerleistungen

von Rechtsanwalt Dr. Ludwig Ose, Ludwigshafen

I. Einleitung

Jedermann kennt die Situationen, die einen ganz gewöhnlichen Alltag plötzlich zur schieren Qual werden lassen: Der nicht funktionierende Fernseher bei einem Fußballänderspiel, der nicht funktionierende Elektroherd für das Abendessen, die nicht funktionierende Dusche oder die verstopfte Toilette. Wer nicht gerade das Glück hat, einen Handwerker in der Verwandtschaft oder Bekanntschaft zu haben, oder wer diese Situation nicht bereits früher bestanden und einen Handwerker seines Vertrauens gefunden hat, wird dann wohl oder übel nach den ”Gelben Seiten” greifen. Er wird sich dann besonders freuen, wenn er einen Handwerker findet, der den Fehler nicht erst in drei Wochen, sondern bereits in drei Tagen oder gar sofort beheben kann. Allerdings: Mit der Rechnung dauert es selten drei Wochen. Spätestens dann erschließt sich dem Betroffenen der tiefere Sinn des alten Spruchs: ”Handwerk hat goldenen Boden.” Natürlich sind nicht alle Handwerker so. Dennoch: Nach welchen rechtlichen Regeln hat die Abrechnung derartiger Leistungen zu erfolgen?

II. Vertragliche Grundlage

1. Selbständiger Reparaturvertrag

Der sog. selbständige Reparaturvertrag - den Gege...