Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer: Kürzung um Zuschlag zur Abgeltungssteuer – Maßgeblichkeit der tatsächlichen Zahlung
im Veranlagungszeitraum
Leitsatz
1. § 10 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 EStG enthält keine Rechtsgrundlage, um den Sonderausgabenabzug der im Veranlagungszeitraum
gezahlten Kirchensteuer um die Kirchensteuerbeträge, welche rechnerisch den nach dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG
besteuerten Kapitalerträgen vorangehender Jahre zuzuordnen sind, auch dann zu kürzen, wenn deren tatsächliche Zahlung nicht
im Veranlagungszeitraum erfolgt ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 8 Nr. 51 DStRE 2020 S. 71 Nr. 2 EFG 2019 S. 1757 Nr. 21 EStB 2020 S. 188 Nr. 5 KÖSDI 2020 S. 21636 Nr. 3 WAAAH-34159
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