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Die Haftung für fehlerhafte Produkte
I. Einführung
1. Grund der gesetzlichen Regelung
Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller für Folgeschäden aus der Benutzung seiner Produkte, und zwar für Personen- und Sachschäden grundsätzlich außerhalb der Fehlerhaftigkeit der Produkte, die der bestimmungsgemäße Verbraucher oder sonstige Personen infolge eines Fehlers des Erzeugers erleiden. Es geht dabei um das Einstehen des Herstellers für Gefahren für Personen und Eigentum infolge fehlender Sicherheit des Produktes, um das sog. Integritätsinteresse. Mit dem Produkthaftungsgesetz setzt der bundesdeutsche Gesetzgeber die EG-Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte vom in deutsches Recht um. Dies ist durch den Erlaß des ProdHaftG geschehen, das am in Kraft getreten ist.
2. Inhaltsübersicht
§ 1 legt in Abs. 1 die Haftung des Herstellers für Personen- und Sachschäden infolge eines Produktfehlers, in Abs. 2 und 3 die Ausschluß-Tatbestände und in Abs. 4 die Beweislast fest. Die §§ 2, 3 und 4 enthalten Legaldefinitionen für die Begriffe Produkt, Fehler und Hersteller. § 5 regelt die Verantwortlichkeit mehrerer ersatzpflichtiger Hersteller und den Ausglei...