Arbeitshilfe - Stand: 16.01.2020

Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten - rückwirkende Geltung der Neuregelung des Abzugs von Berufsausbildungskosten

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Ist § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG vom (BGBl I 2011, 2592) insoweit mit dem GG vereinbar, als danach Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und auch keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern?

Beim BVerfG ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
UAAAH-33905