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Abgrenzung von Aufwandsentschädigungen und Vergütungen i. S. des § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO
Niedersächsisches FG entscheidet zu Zahlungen an Amateurfußballer
[i]Baumgart, Besteuerung der Vereine, Grundlagen, NWB IAAAE-29366 Das Niedersächsisches FG hatte zu entscheiden, ob bei Zahlungen an Amateursportler von regelmäßig mehr als 400 € im Monat ein Zweckbetrieb i. S. des § 67a AO trotz fehlenden Einzelnachweises der gezahlten Aufwandsentschädigungen anzunehmen ist mit der Folge, dass Erlöse eines solchen Zweckbetriebs dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen (, NWB OAAAH-16239).
I. Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und Zahlung pauschaler Aufwandsentschädigungen
[i]SachverhaltDer Kläger ist ein Fußballverein, der in der Oberliga spielte. Im Rahmen einer Außenprüfung wurde festgestellt, dass die bisher gem. § 67a Abs. 1 AO im Zweckbetrieb erfassten Eintrittsgelder die Umsatzgrenze von 35.000 € (in den Streitjahren 2010 und 2011; derzeit 45.000 €) überstiegen und somit eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG nicht (mehr) in Betracht kommt.
[i]Bezahlte Sportler?Gegen die entsprechend geänderten Umsatzsteuerbescheide legte der Verein Einspruch ein und erklärte zugleich den Verzicht auf die Zweckbetriebsgrenze gem. § 67a Abs. 2 AO. An allen sportlichen Veranstaltungen habe kein bezahlter Sportler teilgenommen, weshalb die Eintrittsgelder auch bei Überschreiten der 35.000 €-Grenze dem Zweckbetri...