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Der außergerichtliche Vergleich
I. Die Stellung des außergerichtlichen Vergleichs im Rechtssystem
Der außergerichtliche Vergleich wird hier verstanden als eine Form der Unternehmenssanierung. Weitaus bekannter als Formen der Unternehmenssanierung sind der Konkurs und der Vergleich nach der VerglO. Das Verfahren des Konkurses und des Vergleichs sind in der KO bzw. in der VerglO gesetzmäßig ausgestaltet. Der in der VerglO geregelte Vergleich wird auch gerichtlicher Vergleich genannt. Eine gesetzliche Verfahrensordnung für den außergerichtlichen Vergleich gibt es nicht. Es wäre daher verwirrend, in Anlehnung an das gerichtliche Vergleichsverfahren nach der VerglO von einem außergerichtlichen Vergleichsverfahren zu sprechen. Spricht man im Zusammenhang mit der Unternehmenssanierung von einem außergerichtlichen Vergleich, so ist damit rechtlich vielmehr der bürgerlich-rechtliche Vergleich gemeint, der im BGB seine gesetzliche Grundlage findet. Dort beschäftigt sich lediglich eine Vorschrift mit dem Vergleich, nämlich der § 779. Ist der Vergleich mit einem Erlaß von Forderungen der Gläubiger verbunden, ist zudem die Vorschrift des § 397 BGB anwendbar.