Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderung des AEAO
Das BMF hat den AEAO zu § 122, § 144, § 154 sowie § 173 mit sofortiger Wirkung geändert sowie eine neue Regelung zu § 138a (Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen) eingefügt. Darüber hinaus wurde Nr. 1 des AEAO zu § 160 neu gefasst ( NWB PAAAH-31714).