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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 13 AS 77/15

Die Berufungskläger wenden sich gegen die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Oktober 2014 wegen verschwiegenen Vermögens und die Rückforderung eines Betrages von insgesamt 175.056,18 EUR. Das von den Berufungsklägern zu 1) bis 4) diesbezüglich geführte Berufungsverfahren L 13 AS 45/17 hat der Senat mit einem bereits anhängigen Berufungsverfahren (L 13 AS 77/15) der Berufungskläger zu 1) und 2) verbunden, welches die für die Monate Mai bis Oktober 2014 erteilten Bewilligungsbescheide betrifft und in welchem die Berufungskläger zu 1) und 2) höhere Leistungen geltend machen.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2018 S. 1366
PStR 2018 S. 171 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2018 S. 760
QAAAH-33766

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