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LSG Hessen Urteil v. - L 5 R 76/16

Die Beteiligten streiten darüber, ob aus einer Tätigkeit des Klägers im Zeitraum vom 1. Juni 1990 bis zum 30. Juni 1990 eine Versorgungsberechtigung nach dem Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (AAÜG), insbesondere nach der Anlage 1 Nr. 19 (freiwillige zusätzliche Altersversorgung der Mitarbeiter des Staatsapparates - FZASt -) resultiert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAH-33758

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