Rechnungswesen
4. Aufl. 2019
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GLOSSAR
Abschreibungen, bilanziell
Abschreibungen sind die aufwandsmäßige Erfassung von Wertminderungen von Vermögensgegenständen. Im Rahmen der bilanziellen Abschreibungen sind gesetzliche Regelungen aus Handels- und Steuerrecht zu beachten. Es werden planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen unterschieden. Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Alle unternehmerisch genutzten Vermögensgegenstände werden in die Abschreibungen einbezogen.
Abschreibungen, kalkulatorisch
Kalkulatorische Abschreibungen werden in der Kosten- und Leistungsrechnung angesetzt. Es handelt sich um Anderskosten. Es werden nur durch die betriebliche Tätigkeit genutzte Vermögensgegenstände einbezogen. Ziel ist es, die Wertminderungen in die Verkaufspreise einzukalkulieren, damit die Kunden die Vermögensgegenstände, die im betrieblichen Leistungsprozess genutzt werden, auch „bezahlen“. Da Kosten planbar sein müssen, wird die kalkulatorische Abschreibung meist in Form der linearen Methode berechnet. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zur bilanziellen Abschreibung ist, dass die Wiederbeschaffungskosten als Bemessungsgrundlage dienen, um Wertsteigerungen der Vermögensgegenstände mit ...