Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer – Typenvergleich bei einer ausländischen Körperschaft (FG)
Eine Stiftung mit selbständiger juristischer Persönlichkeit i. S. des Art. 552 ff. des Liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts ist nach ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Struktur eine mit einer inländischen juristischen Person vergleichbare Körperschaft. Liegt die Gestaltungs- und Verfügungsmacht über das Stiftungsvermögen ausschließlich bei den organschaftlichen Vertretern der Stiftung, sind ihr die Einkünfte und das Vermögen zuzurechnen.
Quelle: , NWB ZAAAH-32363