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Diskussionsbedarf bei der Reform der Grundsteuer
Änderungsvorschläge des Bundesrates und Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag
Die Bundesregierung hat am einen Gesetzesentwurf zur Reform der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer vorgelegt. Dieser Entwurf wurde von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 19/11084 bis 19/11086). Zwischenzeitlich hat der Bundesrat in seiner 980. Sitzung am zu dem Gesetzespaket der Bundesregierung gemäß Art. 76 Abs. 2 GG Stellung genommen (BR-Drucks. 354/19, Beschluss). Dabei schlägt der Bundesrat neben einigen redaktionellen Klarstellungen auch eine Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes sowie einige Vereinfachungen bei den Bewertungsverfahren vor. Die Bundesregierung hat am 2.10. zu den Änderungsvorschlägen Stellung genommen (BT-Drucks. 19/13713, Unterrichtung). Am 18.10. hat der Bundestag den vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung mit nur einigen wenigen kleinen Änderungen verabschiedet (BT-Drucks. 19/11085). In diesem Beitrag sollen insbesondere die vom Bundesrat kritisierten Bewertungsregelungen vorgestellt und deren Wirkungsweise analysiert werden.
Der Bundesrat schlägt ein Vorziehen des Hauptfeststellungszeitpunktes bei gleichzeitiger Verlängerung des Hauptf...