Die Zuteilung von Aktien an der Hewlett-Packard Enterprise
Company im Zuge der Umstrukturierung der Hewlett-Packard Company
ist eine Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG, die nicht
zu einer nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG steuerpflichtigen Sachausschüttung
führt. Eine Besteuerung findet erst bei Veräußerung der Anteile
statt (gegen IV C 1 - S-2252 / 15 / 10029:002, BStBl I 2017, 431).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 6 Nr. 8 DStRE 2020 S. 328 Nr. 6 EFG 2019 S. 1824 Nr. 22 EStB 2020 S. 187 Nr. 5 GStB 2020 S. 288 Nr. 8 IStR 2020 S. 388 Nr. 10 IStR 2020 S. 7 Nr. 7 IWB-Kurznachricht Nr. 24/2019 S. 963 KÖSDI 2019 S. 21511 Nr. 12 TAAAH-33619
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