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NWB Nr. 44 vom Fach 19 Seite 1591

Rechtsberatung und Streitvermittlung außer Gericht

von Regierungsoberrat Gangolf Hontheim, Lebach

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Die massenhafte Inanspruchnahme der öffentlichen Gerichte hat einen Belastungszustand der Justiz herbeigeführt, der sich nicht nur für die institutionelle Rechtsweggarantie der Verfassung, sondern auch für das Anliegen der Rechtssuchenden selbst als abträglich erweist. Die Überflutung der Gerichte mit Verfahren hat in fast allen Zweigen der Gerichtsbarkeit solche Ausmaße angenommen, daß sich manche Prozeßverfahren schon wegen ihrer überlangen Zeitspanne im Ergebnis fast als eine Rechtsweg- und damit als Rechtsverweigerung insgesamt darstellen können. So erhebt sich zunehmend die Forderung nach Auswegen oder sogar Vorschaltstufen zur Meidung eines Kollapses der Justiz. Am sinnvollsten erscheinen hier Lösungsansätze, die den Weg durch öffentliche Instanzen gänzlich vermeiden helfen. Ursache fast aller Streitigkeiten ist Unwissenheit auf mindestens einer Seite; denn das Wissen beider Parteien um eine zutreffende Rechtsposition macht jeden Streit überflüssig. Es gilt daher, die durch zunehmende Komplexität des Rechtswesens bedingten Wissenlücken durch Angebote effektiver und vor allem kostengünstiger R...