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BMF - IV A 2-S 7200-35/76

Behandlung der von den Stabilisierungsfonds im Bereich der Geflügelwirtschaft gezahlten Zuschüsse zur Anpassung des Angebots an die Markterfordernisse

Im Jahre 1971 wurden

  • der Eier-Stabilisierungsfonds

  • – Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. – und

  • Mastgeflügel-Stabilisierungsfonds

    – Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH.

als Selbsthilfeeinrichtungen der deutschen Geflügelwirtschaft gegründet

Gesellschafter sind

  • beim Eier-Stabilisierungsfonds

    3 Basiszuchten,

    38 Vermehrerbetriebe (Brütereien);

  • beim Mastgeflügel-Stabilisierungsfonds

    14 Brütereien,

    3 Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften bäuerlicher Junggeflügelmäster e.V.

Die Stabilisierungsfonds sollen u. a. zur Stabilisierung des Marktes für Eier und geschlachtetes Geflügel durch Regelung der Erzeugung und des Absatzes auf der Stufe der Erzeugerbetriebe (Anpassung des Angebots an die Markterfordernisse) beitragen. Zur Verwirklichung der Zielsetzung kann der von der Gesellschafterversammlung gewählte Beirat mit Wirkung für die Gesellschafter Anpassungsmaßnahmen für bestimmte Zeiträume beschließen, In den Satzungen der Gesellschaften sind u. a. folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • die Beschränkung der Einstallung von Elterntieren,

  • die Beschränkung der Bruteiereinlagen und Kükenschlüpfe,

  • die Beschränkung der Aufzucht von Hennenkücken der Legerassen und von Küken d...

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