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Betr.: Umsatzsteuer; hier: Zuwendungen aus öffentlichen Kassen im Bereich der Landwirtschaft
Nach der Streichung des 10 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 UStG 1967 durch das Steueränderungsgesetz 1973 mit Wirkung vom (vgl. IV A 2 – S 7200 – 60/73, – IV A 1 – S 7280 – 21/73 BStBI 1974 1 S. 12, USt-Kartei § 10 S 7200 K. 20) hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die vielfältigen im landwirtschaftlichen Bereich gezahlten Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln auf ihre umsatzsteuerrechtliche Beurteilung zu prüfen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersende ich die beiliegende Zusammenstellung, die das Ergebnis dieser Prüfung enthält. Die Zusammenstellung gliedert sich in drei Abschnitte.
In Abschnitt A sind sämtliche in Kapitel 10 04 des Einzelplans 10 des Bundeshaushaushalts 1973 enthaltenen Marktordnungsausgaben aufgenommen worden. Darüber hinaus sind in die Abschnitte B und C nur diejenigen aus Kapitel 10 02 und 10 03 des Einzelplans 10 gewährten Zuwendungen aufgenommen worden, über deren umsatzsteuerliche Behandlung bereits bundeseinheitlich entschieden worden ist. Falls aus diesem Bereich im Laufe der Zeit noch weitere Zweifelsfälle vorgetragen werden sollten,...