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BMF - IV A/2-S 7100-56/70

Auswirkungen des Umsatzsteuergesetzes auf Maßnahmen der deutschen Bundesbahn nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen - EKrG - vom , BGBl. I 1963 S. 684)

In der Sitzung vom (USt I/71/ sprach sich die Mehrheit der Umsatzsteuerreferenten des Bundes und der Länder für folgende Beurteilung des im Betreff angegebenen Sachverhalts aus:

Übernimmt die Bundesbahn als Unternehmer die Herstellung oder den Ausbau einer Kreuzungsanlage, so hat sie mit dieser Leistung nicht nur die eigenen, sondern auch die gesetzlichen Verpflichtungen des anderen Baulastträgers erfüllt, wenn dieser Beteiligter und Kostenträger im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes ist (§§ 1 Abs. 6, 5 EKrG). Für die Erfüllung dieser fremden Verpflichtung durch die Bundesbahn wird ihr ein Entgelt gezahlt, das nach dem Umfang der kosten bemessen ist, die auf die Leistungen für den anderen Verpflichteten entfallen. Die von dem anderen Beteiligten entrichteten Beträge sind deshalb als Leistungsentgelte steuerbar.

Dieses Ergebnis entspricht dem Sinn und Zweck des Umsatzsteuergestzes, denn die öffentliche Hand zählt zum kreis der Endverbraucher, der nach dem Willen des Gesetzgebers mit der Umsatzsteuer belastet werden soll, soweit aus dem Unternehmerbereich in Anspruch genommen werden.

Werden die Baumaßnahmen nach dem EKrG von einer Gebietsk...

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