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Das Spruchverfahrensneuordnungsgesetz
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat mit seiner Beschlussempfehlung v. (BT-Drs. 15/838) den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneuordnungsgesetz) in wesentlichen Teilen geprägt. In der Plenarsitzung v. beschloss der Bundesrat, zu dem vom Bundestag am angenommenen Gesetzesentwurf nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen, nachdem zahlreiche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Bundesrats (s. Stellungnahme v. , BR-Drs. 827/02) Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden hatten. Das Gesetz v. (BGBl 2003 I S. 838) kann somit ohne weitere Änderung in der vom Bundestag verabschiedeten Form am in Kraft treten.
Das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren ist im Aktiengesetz und im Umwandlungsgesetz vorgesehen, um bei unternehmerischen Strukturmaßnahmen den Minderheitsgesellschaftern, die Anspruch auf angemessenen Ausgleich bzw. Abfindung haben, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, ohne dass die Strukturmaßnahmen durch Anfechtungsklagen blockiert werden. Eine Spruchverfahrensdauer von 5 Jahren oder mehr war bisher die Regel, obwohl die Spruchverfahren eigentlich der Beschleunigung von Umwandlungen dienen sollten. Nicht nur die Literatur, sondern insbesondere d...