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Einkommensteuerrechtliche Beurteilung eines lmmobilien-Leasing-Vertrages mit degressiven Leasing-Raten
Bezug: Erörterung in der Sitzung ESt III/83 - zu TOP 15
Der (BStBl 1982 II S. 696) zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung eines lmmobilien-Leasing-Vertrages mit degressiven Leasing-Raten Stellung genommen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung dieses Urteils wie folgt Stellung:
1. Degressive Leasing-Raten
Der Bundesfinanzhof hat in dem von ihm behandelten Fall entscheidend darauf abgestellt, daß der Leasing-Vertrag während der gesamten Laufzeit und demgemäß auch während der Grundmietzeit durch den Leasing-Geber nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden konnte und daß die von der Leasing-Nehmerin während der Grundmietzeit jährlich an den Leasing-Geber zu entrichtenden Zahlungen der Höhe nach fest bestimmt waren und insbesondere - anders als die Leasing-Raten nach Ablauf der Grundmietzeit - vom Leasing-Geber nicht einseitig nach Maßgabe der Marktverhältnisse angehoben werden konnten. Auf die mit diesem Sachverhalt vergleichbaren Fälle ist die o.a. BFH-Entscheidung anzuwenden, soweit ihnen nach dem abgeschlossene lmmobilien-Leasing-Verträge zugrunde liegen. Soweit bei vor dem ...