Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - IV C 6-S 1302-8/83 BStBl 1983 S. 370

Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Luftfahrtunternehmen im Verhältnis zum Sudan

Bezug: Bezug: Ihr Schreiben vom 23. Juni 1983 – 511 – 551.20 SUD –

§ 49 Abs. 4 EStG sieht eine Steuerbefreiung ausländischer Verkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland vor, wenn deren Sitzstaat deutschen Verkehrsunternehmen eine entsprechende Steuerbefreiung gewährt. Die Vorschrift knüpft damit an das bloße Vorliegen der Gegenseitigkeit an, ohne bestimmte Formerfordernisse hierfür aufzustellen. Mit der sudanesischen Antwortnote vom sind die Voraussetzungen für die gegenseitige Steuerbefreiung der Luftverkehrsunternehmen geschaffen. Von einem förmlichen Austausch unterzeichneter Noten kann deshalb abgesehen werden.

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen