Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen vom in der Fassung des Zusatzabkommens vom ; Grenzgebiet im Sinne von Artikel 13 Abs. 5 des Abkommens - Grenzgängerregelung -
Bezug:
In der Anlage übersende ich die aktualisierte Übersicht der zum Grenzgebiet im Sinne von Artikel 13 Abs. 5 des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens zählenden deutschen Städte und Gemeinden.
Anlage
Übersicht der zum Grenzgebiet im Sinne von Artikel 13 Absatz 5 des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Frankreich) zählenden Städte und Gemeinden
Zum Grenzgebiet im Sinne von Artikel 13 Absatz 5 Buchstabe c DBA-Frankreich - 30-Kilometer-Zone - (gilt nur für französische Grenzgänger) gehören auf deutscher Seite die nachfolgend aufgeführten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie alle Städte und Gemeinden des Saarlandes (aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln aufgeführt). Auf französischer Seite gehören alle in den Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle liegenden Städte und Gemeinden zum Grenzgebiet (erkennbar an den mit 57, 67 und 68 beginnenden Postleitzahlen). Sie sind hier aus Vereinfachungsgründen ebenfalls nicht einzeln aufgeführt.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Stadt oder
Gemeinde | Land | Kreis | Postleitzahl |
Achern,
Stadt | BW | Ortenaukreis | 77855 |
Aitern | BW | Lörrach | 79677 |
Albersweiler | R Pf | Südliche
Weinstraße | 76857 |
Altenkirchen | R
Pf | Kuse... |