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BMF - Z C 3-O 1755-59/76 BStBl 1977 I S. 33

Übertragung eines Teilbereichs der Aufgabe 'Internationale Rechts- und Amtshilfe' (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 FVG)

Bezug:

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung des Finanzanpassungsgesetzes vom – BGBl I S. 1426 –) übertrage ich Ihnen hiermit mit Wirkung vom aus dem Aufgabengebiet „Internationale Rechts- und Amtshilfe“ den Teilbereich „Vollstreckungs- und Zustellungssachen“.

Damit sind insbesondere die folgenden Aufgaben von Ihnen zu erledigen:

  • Bearbeitung und Auswertung von Anträgen

  • Prüfung der einschlägigen Bestimmungen von DBAen und Rechts- und Amtshilfevereinbarungen in Steuersachen

  • Prüfung der zur Vollstreckung kommenden Steuerart

  • Überprüfung der einschlägigen Devisenkurse

  • Fremdsprachliche Übersetzungsfragen

  • Schriftwechsel mit Dienststellen des BMF und der Länder, den ausländischen Partnerstaaten und den deutschen diplomatischen Vertretungen

  • Fertigung von Zwischen- und Endberichten

  • Aktenführung der sich oft über Jahre erstreckenden Vorgänge.

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