Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 10.06.2019 III R 47/18, NWB 44/2019 S. 3196

Kraftfahrzeugsteuer | Steuerbefreiung für Krankenbeförderung – Endbescheid im finanzgerichtlichen Verfahren

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Krankenbeförderung i. S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden (Anschluss an , NWB DAAAH-08481). (2) Nach der Abmeldung eines Kraftfahrzeugs wird der während eines finanzgerichtlichen Verfahrens ergangene Endbescheid (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 KraftStG) gem. § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens.